AGBs

Verkaufs- und Lieferbedingungen

für unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen von uns schriftlich bestätigt werden, nur folgende Bedingungen:

1
Kostenanschläge und Angebote sind für die Dauer von 60 Kalendertagen verbindlich. Bereits im Angebotsstadium ist uns eine aus dem Rahmen fallende Beanspruchung auf die zu liefernden Teile sowie auf alle sonst anfallenden Risiken anzugeben, dies gilt auch, wenn uns Werkstoffe zur Verwendung vorgeschrieben werden. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor.
2
Aufträge gelten erst dann als zustande gekommen, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigt haben, das gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge. Wir haften grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (z.B. Zeichnungen), durch unklare oder mündliche Angaben ergeben.
3
Führen wir Lohnarbeiten aus, so werden wir das vom Besteller zur Verfügung gestellte oder beigestellte Material sorgfältig bearbeiten oder behandeln. Zu einer Prüfung der Rohmaße und des Materials sind wir nur verpflichtet, wenn sie ausdrücklich vereinbart worden ist. Sollten Teile wegen Materialfehler unverwendbar werden, so sind uns die entsprechenden Bearbeitungskosten zu ersetzen. Sollten Teile wegen unseren Bearbeitungsfehlern unverwendbar werden, so werden wir die gleiche Arbeit an einem uns beizustellenden neuen Stück ohne Berechnung ausführen.
4
Die Preise verstehen sich ab Werk unverpackt und unversichert. Sollte der Kunde Transportversicherung und Verpackung wünschen, so ist dies gesondert zu vereinbaren. Für das Anbringen und Zurverfügungstellen von Ladungssicherungen beim Transport per LKW durch den Kunden hat er selbst oder durch seinen Spediteur Sorge zu tragen. Sollten sich bis zur Lieferung Löhne, Gehälter und Materialkosten ändern, so sind wir berechtigt, eine Preisangleichung vorzunehmen.
5
Anderslautende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.
6
Die Lieferzeiten verstehen sich unverbindlich. Etwaige Überschreitungen berechtigen den Käufer nicht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche zu erheben. Ereignisse höherer Gewalt, ferner Betriebsstörungen jeder Art, Rohmaterialmangel, Maschinenbrüche oder sonstige Ursachen, die eine Verminderung oder Einstellung der Fabrikation bei uns oder unseren Unterlieferanten verursachen, berechtigen uns, die Erfüllung übernommener Lieferungsverpflichtungen hinauszuschieben oder vom Vertrag nach unserem Ermessen zurückzutreten. Ansprüche auf Schadenersatz können hieraus nicht hergeleitet werden.
7
Ist eine Abnahme nach besonderen Bedingungen vereinbart, so hat der Besteller diese in unserem Werk auf seine Kosten durchzuführen. Unterläßt der Besteller diese Abnahme, so gelten die Waren mit Verlassen unseres Werkes als bedingungsgemäß geliefert.
8
Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach erfolgter Abnahme ist ausgeschlossen. Andere Mängelrügen unterliegen den gesetzlichen Fristen. Vorher und ohne unsere Zustimmung vorgenommene Veränderungen an Lieferungen oder Leistungen schließen jeden Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung aus. Uns muss Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
9
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
10
Der Versand erfolgt in allen Fällen für Rechnung und Gefahr des Käufers.
11
Unsere Rechnungen sind, falls nichts anderes vereinbart, hier zahlbar innerhalb 30 Tagen netto in €. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Zurückhaltung der Lieferung berechtigt (§§ 273, 320 BGB). Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Erfüllung; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Werden die Zahlungsfristen um mehr als vierzehn Kalendertage überschritten, sind wir - nach vorheriger fruchtloser Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu fordern. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Zahlungspflichtigen werden sämtliche offenstehende Forderungen sofort fällig. Wir sind nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, die Arbeiten einzustellen, alle bisher erbrachten Leistungen abzurechnen und Schadenersatzansprüche zu stellen. Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiterveräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an uns, durch diese Lieferbedingung, automatisch ab. Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrage des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in Sachen eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns wie zuvor ab. Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegenüber uns nicht oder nicht pünktlich, oder wirkt er in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ein, so können wir, unbeschadet des uns zustehenden Anspruches, auf Erfüllung des Vertrages die Gegenstände herausverlangen, sofern eine dem Auftraggeber zur Erfüllung seiner Verpflichtung gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist. Hat der Auftraggeber den Vertrag erfüllt, so hat der Auftragnehmer die Gegenstände zurückzugeben. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Abzahlungsgeschäfte.
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Die Lieferungen oder Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag ausdrücklich unser Eigentum, auch wenn es sich um Teileigentum bei Lohnbearbeitung handelt, das weder verkauft, verliehen, übereignet noch verpfändet werden darf. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Lieferung und der Bauteile, an denen eine Lohnbearbeitung durchgeführt wurde, nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die sich hieraus ergebenen Kosten trägt - wie auch für die Versicherung der gelieferten Gegenstände oder Leistungen - der Auftraggeber. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie bei Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand sind wir unverzüglich davon zu benachrichtigen. Als besonders vereinbart gilt, dass der Eigentumsvorbehalt uneingeschränkt erhalten bleibt, auch wenn gem. BGB anderslautende Paragraphen Anwendung finden könnten. Ein wirtschaftlicher Untergang gemäß BGB wird ausgeschlossen.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist D 59494 Soest.
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Schreibt uns der Besteller durch bestimmte Angaben und Unterlagen vor, wie wir die Lieferware herzustellen haben, so übernimmt er die Gewähr, dass durch unsere Vertragserfüllung Rechte Dritter, wie Patente, Gebrauchsmuster oder sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Besteller wird uns von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die wegen einer solchen Verletzung uns gegenüber geltend gemacht werden.
15
Alle dem Käufer überlassenen Zeichnungen, Skizzen und Berechnungen bleiben unser Eigentum und sind nach erfolgter Erledigung des Auftrages an uns unaufgefordert zurückzusenden. Die Zeichnungen und Berechnungen dürfen weder weiterverwendet, noch vervielfältigt, noch irgendwelchen Personen zugängig gemacht werden.
16
Sollten einzelne Bedingungen nicht die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen, so gelten jedoch alle anderen Verkaufs- und Lieferbedingungen.